Skogly


 

Inmitten wunderschöner Natur liegt der Bauernhof Søndre Heimen an der Mündung des Åelva, einem der besten Lachsflüsse Nordlands. Beim Eigentümer erhalten Sie Angelscheine für den unteren Flussabschnitt und den Floet. 
(See mit Anbindung zum Fjord)
Übernachten Sie in einer seiner Hütten 
oder stellen Sie Ihr Wohnmobil / Ihren Wohnwagen oder Ihr Zelt 
auf seinem Platz direkt am Wasser.
Er bietet auch Boots- und Kajakverleih an, um Ihr Erlebnis abzurunden. 

  

Preise

2 Personen 120 €  pro Tag
     jede weitere Personen 20 €  pro Tag


Wohnmobile / Wohnwagen 

von Mai bis September

Stellplatz 20 € / Tag inklusive Strom 

Boote

Übergabe und Abrechnung direkt vor Ort mit dem Eigentümer

9,9 PS Ausenborder Boot 30 € / Tag
30 PS Ausenborder  Boot 50 € / Tag



 Für 20 €  pro Person und Aufenthalt stellen wir Ihnen gern ein Wäschepaket zur Verfügung,darin enthalten Bettwäsche,ein Duschtuch und zwei Handtücher. 

 Der Preis für die Endreinigung beträgt 100 €  


Angelregeln für Lachsangeln

Angelscheine sind nur mit Nachweis der bezahlten Angelgebühr gültig.

Die Karte auf der Verkaufsseite dient nur zur Orientierung. Markierungen im Fluss und/oder lokale Angelregeln gelten immer für gültige Angelgebiete.

Alle Fische, die über die geltenden Angelregeln hinaus gefangen wurden, müssen dem Grundbesitzer gemeldet werden.

Zuchtlachse werden unabhängig von Größe und Datum getötet. Diese werden nicht auf die Quote angerechnet. Nehmen Sie eine Schuppenprobe. Gleiches gilt für Buckellachse. Informieren Sie den Grundbesitzer, wenn Sie Buckellachse fangen oder beobachten.

Die Verwendung von Würmern als Köder ist nicht gestattet.

Legale Angelausrüstung  Bleigewichte (externe Gewichte, die an der Schnur oder am Haken befestigt sind, lose oder gespaltene Schrote) sind beim Angeln nicht erlaubt. Ausnahme sind Gewichte für Fliegen (bei denen das Gewicht im festen Körper der Fliege enthalten ist). Darüber hinaus darf nur ein Drilling pro Angelgerät/Angelrute verwendet werden. Gilt für alle Geräte.
 

Fangquoten
Bitte beachten Sie Änderungen der Fangquoten während der Saison.

Lachs 1.6. bis 30.6. um 24:00 Uhr: Saisonale Fangquote von 3 Wildlachsen. 1.6. bis 31.8. Fangen und Freilassen wird praktiziert.

Lachse über 65 cm dürfen nicht getötet werden, unabhängig vom Geschlecht, Mindestgröße 40 cm.

Meerforelle und Seesaibling 1.6. bis 31.8. um 24:00 Uhr: Saisonale Fangquote von 5 Meerforellen, max. 65 cm, Mindestgröße 30 cm, Tagesquote von 2 Meerforellen. Saisonale Fangquote für Seesaibling beträgt 5 Stück.

Fänge müssen fortlaufend gemeldet werden. Alle Fänge müssen gemeldet werden, sowohl getötete als auch freigelassene Fische. Es ist in Ordnung, wenn Sie anonym melden.

Ausführlichere Beschreibung

Der untere Flussabschnitt (Vald 1) erstreckt sich von der Mündung bis etwa 1,8 km flussaufwärts und wird auf beiden Seiten befischt.
In Vald 1 wird rollendes Angeln praktiziert. Der Flussabschnitt (Vald 4) ähnelt einem Fjord.
Beide Valds sind von Ebbe und Flut geprägt, sodass die Strömung im Hauptwasserlauf kaum oder gar keine Auswirkungen auf die Fischerei im Unterlauf hat, da die Fische nur ein- und auslaufen. Daher ist das Angeln im Allgemeinen während der gesamten Saison gleichmäßig. 







staatliche Angelkarte

Lachskarte 

(kannst du auch beim Eigentümer erwerben)

Ausstattung

Wlan
Geschirrspüler
Elektroheizkörper
Kamin
Grill
Filitierplatz

Belegungsplan